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Die E-Rechnung kommt
13.05.2024

Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise Pflicht für Rechnungen an inländische Unternehmens-Kunden (Business-to-Business, „B2B“). E-Rechnungen sind dann nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU (EN-Norm 16931) auszustellen.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn er eine Leistung gegenüber einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person (z.B. Verein, Stiftung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts) erbringt. Inhaltlich sind auch weiterhin zusätzliche Rechnungsangaben notwendig, zum Beispiel bei Rechnungen über Umsätze, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen der Hinweis über die „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Wir werden Sie zeitnah ausführlich über die bevorstehenden Änderungen informieren und die Auswirkungen besprechen.



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