Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise Pflicht für Rechnungen an inländische Unternehmens-Kunden (Business-to-Business, „B2B“). E-Rechnungen sind dann nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU (EN-Norm 16931) auszustellen. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn er eine Leistung gegenüber einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person (z.B. Verein, Stiftung oder
Wir sind Dienstleister für unsere Mandanten und sehen unsere Aufgaben in deren Rundumbetreuung, über die reine Steuerberatung hinaus. So erreichen wir eine hohe Zufriedenheit, die auf den Werten basiert, die wir vertreten. Das können wir für Sie tun:
Individuelle Beratung
Egal ob Sie Hilfe bei Ihrer Einkommensteuererklärung oder der Buchhaltung für Ihr Unternehmen benötigen. Wir beraten Sie vollumfänglich bei Ihren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Existenzgründung
Umfassende Beratung, Planung für Gründer, Erstellung eines Businessplans und Finanzierungsberatung, Begleitung in der gesamten Gründungsphase.
Moderne Buchhaltung
Wir bieten Ihnen eine moderne Buchhaltung nach dem aktuellen Stand der Technik. So haben Sie stets den vollen Überblick auf Ihre betrieblichen Zahlen.
GmbH-Berater
Sie möchten eine GmbH gründen, erwerben oder umwandeln? Wir begleiten Sie im gesamten Ablauf des Verfahrens.
2. Meinung
Auch wenn Sie bereits beraten sind, können Sie uns für eine zweite Meinung konsultieren.
Testaments-vollstreckung
In allen Fragen zur Erbschaft und Testamentsvollstreckung steht Ihnen als zertifizierte Testaments-vollstreckerin Steuerberaterin Anja Alderath zur Verfügung.
Datenschutz
Neben der strengen Einhaltung der DSGVO unterliegt Ihr Steuerberater der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihr Vertrauen ist uns wichtig.